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§ 16 BSO-F (Bayern) — Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf

Förderberufsschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 30 VSO-F gilt entsprechend.