nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage 2 BSIG 2025 — Sektoren wichtiger Einrichtungen

BSI-Gesetz  
Stand: 07.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 47 - 48)

```
Spalte A	Spalte B	Spalte C	Spalte D
Nummer	Sektor	Branche	Einrichtungsart
1	Transport und Verkehr		
1.1		Post- und Kurierdienste	
1.1.1			Anbieter von Postdienstleistungen nach § 3 Nummer 15 PostG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten
2	Abfall- bewirtschaftung		
2.1.1			Unternehmen der Abfallbewirtschaftung nach § 3 Absatz 14 KrWG, ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist
3	Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen		
3.1.1			Hersteller und Importeure nach Artikel 3 Nummer 9 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 von chemischen Stoffen und Gemischen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 und 2 der genannten Verordnung, sofern diese in Kategorie 20 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) fallen und der Registrierungspflicht nach Artikel 6 der genannten Verordnung unterliegen
4	Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln		
4.1.1			Lebensmittelunternehmen nach Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind
5	Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren		
5.1		Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika	
5.1.1			Unternehmen, die Medizinprodukte nach Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 herstellen, und Unternehmen, die In-vitro-Diagnostika nach Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 herstellen, mit Ausnahme von Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“) eingestuft werden
5.2		Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen	
5.2.1			Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.3		Herstellung von elektrischen Ausrüstungen	
5.3.1			Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.4		Maschinenbau	
5.4.1			Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.5		Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen	
5.5.1			Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.6		Sonstiger Fahrzeugbau	
5.6.1			Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
6	Anbieter digitaler Dienste		
6.1.1			Anbieter von Online-Marktplätzen
6.1.2			Anbieter von Online-Suchmaschinen
6.1.3			Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke
7	Forschung		
7.1.1			Forschungseinrichtungen
```

---

Zitiervorschlag: Anlage 2 BSIG 2025

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BSIG%202025/anlage-2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
