§ 62 BSIG 2025 — Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen

BSI-Gesetz

Stand: 07.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine wichtige Einrichtung Verpflichtungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1, § 32 Absatz 1 bis 3 und § 38 Absatz 3 nicht oder nicht richtig umsetzt, so kann das Bundesamt deren Einhaltung überprüfen und Maßnahmen nach § 61 treffen.