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§ 12 BSIG 2009 — Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung

BSI-Gesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 07.12.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Wird der Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung aufgelöst, tritt an dessen Stelle die von der Bundesregierung bestimmte Nachfolgeorganisation. Die Zustimmung des Rats der IT-Beauftragten kann durch Einvernehmen aller Bundesministerien ersetzt werden. Wird der Rat der IT-Beauftragten ersatzlos aufgelöst, tritt an Stelle seiner Zustimmung das Einvernehmen aller Bundesministerien.