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§ 1 BSIG 2009 — Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

BSI-Gesetz

Historische Fassung: Stand 28.05.2021 bis 07.12.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene. Aufgaben gegenüber den Bundesministerien führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.