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# Anhang 6 BSI-KritisV — (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2)Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen

BSI-Kritisverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1913 — 1918)

Teil 1 Grundsätze und Fristen

- 1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind

  - a) Autorisierungssystemein System, mit dem ein angefragter Transaktionsbetrag bei Transaktionen aus Geldautomatensystemen oder aus dem kartengestützten Zahlungsverkehr nach Prüfung der Kartendaten durch das kontoführende Institut oder den Zahlungsdienstleister genehmigt oder abgelehnt wird.

  - b) System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibersein System, das der Anbindung des Geldautomatenbetreibers an ein Autorisierungssystem des kontoführenden Instituts dient.

  - c) System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiberein System eines Geldautomatenbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen aus Geldautomatensystemen verarbeitet, um die Transaktion in den Zahlungsverkehr einzubringen.

  - d) System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystemein System, das den Zahlungsdienstleister an die Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme anbindet.

  - e) Clearing-Systemein System, das im Interbankenverkehr die Transaktionsdaten (Clearing-Daten) an das kontoführende Institut weiterleitet.

  - f) Settlement-Systemein System zur Verrechnung von Beträgen zwischen den partizipierenden Instituten.

  - g) Kontoführungssystemein System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zur elektronischen Führung und Verwaltung der Konten.

  - h) Cash CenterEinrichtungen von Wertdienstleistern, in denen Bargeld geprüft, gezählt, sortiert, gelagert oder wieder ausgegeben wird.

  - i) IT-System für das Cash Managementein System des Wertdienstleisters zur Berichterstattung, zur Bestellung von Bargeld und zum Cash Management des Wertdienstleisters.

  - j) System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibersein System, das der Anbindung des Terminalbetreibers (zum Beispiel des Netzbetreibers) an ein Autorisierungssystem dient oder Transaktionen zum zuständigen Autorisierungssystem weiterleitet.

  - k) System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiberein System eines Netzbetreibers oder POS-Terminalbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen von POS-Terminals verarbeitet, um Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.

  - l) System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersein System, das Transaktionen von einem Acquirer annimmt.

  - m) System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschriftein System, mit dem Überweisungen oder Lastschriften des Zahlers durch den Zahlungsdienstleister oder das kontoführende Institut angenommen und verarbeitet werden.

  - n) System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäftenein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

  - o) System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäftenein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient.

  - p) Wertpapier-Settlement-Systemein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.

  - q) Depotführungssystemein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird.

  - r) System eines Zentralverwahrersein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.

  - s) System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungenein System eines Betreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.

  - t) Vertragsverwaltungssystem für das Versicherungsvertragsverhältnisein System zur Speicherung und Verarbeitung von Informationen zum Versicherungsvertragsverhältnis.

  - u) Leistungssystem Lebensversicherungein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich Lebensversicherung.

  - v) Leistungssystem der Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungein integriertes Anwendungssystem zur Erfassung, Prüfung und Berechnung von sozialversicherungsrechtlichen Entgeltersatzleistungen der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

  - w) Leistungssystem der privaten Krankenversicherungein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich der privaten Krankenversicherung.

  - x) Schadensystem (Komposit)ein System zur Bearbeitung von Schäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen.

  - y) Auszahlungssystemein System zur Auszahlung der Entschädigung oder Versicherungsleistung an den Zahlungsempfänger.

  - z) Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungein integriertes Anwendungssystem im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

- 2. Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur. Hat der Versorgungsgrad einer Anlage den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals im Kalenderjahr 2016 erreicht oder überschritten, gilt die Anlage mit Inkrafttreten dieser Verordnung als Kritische Infrastruktur.

- 3. Abweichend von Nummer 1 gilt eine Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.3, 5.1.7 oder 5.1.11 zuzuordnen ist, ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf die drei Kalenderjahre folgt, deren durchschnittlicher Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur.

- 4. Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln.

- 5. Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades einer Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.1, 5.1.4 oder 5.1.8 zuzuordnen ist, sind nur ablaufende Verträge mit Auszahlung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen. Ungeachtet der Auszahlungsweise ist jeder Leistungsfall nur einmalig, bei wiederkehrenden Auszahlungen nur bei der erstmaligen Leistungsbearbeitung zu berücksichtigen.

- 6. Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als Kritische Infrastruktur. Ein enger betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen

  - a) mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind,

  - b) einem identischen technischen Zweck dienen und

  - c) unter gemeinsamer Leitung stehen.

Teil 2 Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte

- 7. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.2.1 und 1.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 30 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (Geldautomaten) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 15 000 000 Transaktionen/Jahr = 30 Transaktionen/Jahr x 500 000

- 8. Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.4 genannte Schwellenwert ist unter der Annahme von 187 im Cash-Center bearbeiteten Banknoten zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 93 500 000 Banknoten/Jahr = 187 Banknoten/Jahr x 500 000

- 9. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4 und 2.2.3 bis 2.2.5 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 36 Transaktionen als Mittelwert mit im Inland ausgegebenen Karten an POS-Terminals und Geldautomaten in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 18 000 000 Transaktionen/Jahr = 36 Transaktionen/Jahr x 500 000

- 10. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 2.1.1 bis 2.2.2 und 2.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 43 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (POS) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 21 500 000 Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500 000

- 11. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 3 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 200 Transaktionen bei Überweisungen und Lastschriften pro versorgter Person und pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 100 000 000 Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500 000

- 12. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 1,7 Abwicklungstransaktionen im In- und Ausland pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 850 000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500 000

- 13. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 5.1.2, 5.1.6 und 5.1.10 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 4 Leistungsfällen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 2 000 000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500 000

Teil 3 Anlagenkategorien und Schwellenwerte

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Spalte A	Spalte B	Spalte C	Spalte D
Nr.	Anlagenkategorie	Bemessungskriterium	Schwellenwert
1.	Bargeldversorgung		
1.1	Autorisierung einer Abhebung		
1.1.1	Autorisierungssystem	Anzahl Transaktionen/Jahr	15 000 000
1.1.2	System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers	Anzahl Transaktionen/Jahr	15 000 000
1.2	Einbringen in den Zahlungsverkehr		
1.2.1	System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber	Anzahl Transaktionen/Jahr	15 000 000
1.2.2	System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement)	Anzahl Transaktionen/Jahr	18 000 000
1.2.3	Clearing-System	Anzahl Transaktionen/Jahr	18 000 000
1.2.4	Settlement-System	Anzahl Transaktionen der an das Settlement-System angebundenen kritischen Clearing-Systeme/Jahr	18 000 000
1.3	Belastung Kundenkonto		
1.3.1	Kontoführungssystem	Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr	15 000 000
1.4	Bargeldlogistik		
1.4.1	Cash Center	Anzahl kumuliert bearbeiteter Banknoten/Jahr	93 500 000
1.4.2	IT-System für das Cash Management	Anzahl kumuliert bearbeiteter Banknoten/Jahr	93 500 000
2.	Kartengestützter Zahlungsverkehr		
2.1.	Autorisierung		
2.1.1	Autorisierungssystem	Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr	21 500 000
2.1.2	System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers	Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr	21 500 000
2.2	Einbringen in den Zahlungsverkehr		
2.2.1	System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber	Anzahl Transaktionen/Jahr	21 500 000
2.2.2	System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers	Anzahl Transaktionen/Jahr	21 500 000
2.2.3	System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement)	Anzahl Transaktionen/Jahr	18 000 000
2.2.4	Clearing-System	Anzahl Transaktionen/Jahr	18 000 000
2.2.5	Settlement-System	Anzahl Transaktionen des zugehörigen kritischen Clearing-Systems/Jahr	18 000 000
2.3	Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers		
2.3.1	Kontoführungssystem	Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr	21 500 000
3.	Konventioneller Zahlungsverkehr		
3.1	Annahme einer Überweisung oder Lastschrift		
3.1.1	System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift	Anzahl Transaktionen/Jahr	100 000 000
3.2	Einbringen in den Zahlungsverkehr		
3.2.1	System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement)	Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr	100 000 000
3.2.2	Clearing-System	Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr	100 000 000
3.2.3.	Settlement-System	Anzahl Transaktionen des zugehörigen kritischen Clearing-Systems/Jahr	100 000 000
3.3	Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten		
3.3.1	Kontoführungssystem	Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr	100 000 000
4.	Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften		
4.1	Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften		
4.1.1	System einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften	Anzahl Transaktionen/Jahr	850 000
4.1.2	System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften	Anzahl Transaktionen/Jahr	850 000
4.2	Verbuchung Wertpapiere		
4.2.1	Wertpapier-Settlement-System	Anzahl Transaktionen/Jahr	850 000
4.2.2	Depotführungssystem	Anzahl Transaktionen/Jahr	850 000
4.2.3	System eines Zentralverwahrers	Anzahl Transaktionen/Jahr	850 000
4.3	Verbuchung Geld		
4.3.1	System zur Aufbereitung der Zahlungsanweisung	Anzahl Transaktionen/Jahr	850 000
5.	Versicherungsdienstleistungen		
5.1	Inanspruchnahme von Versicherungsdienstleistungen		
5.1.1	Vertragsverwaltungssystem (Lebensversicherung)	Leistungsfälle/Jahr	500 000
5.1.2	Vertragsverwaltungssystem (private Krankenversicherung)	Leistungsfälle/Jahr	2 000 000
5.1.3	Vertragsverwaltungssystem (Komposit)	Schadensfälle/Jahr	500 000
5.1.4	Leistungssystem (Lebensversicherung)	Leistungsfälle/Jahr	500 000
5.1.5	Leistungssystem (Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung)	Leistungsfälle/Jahr	500 000
5.1.6	Leistungssystem (private Krankenversicherung)	Leistungsfälle/Jahr	2 000 000
5.1.7	Schadensystem (Komposit)	Schadensfälle/Jahr	500 000
5.1.8	Auszahlungssystem (Lebensversicherung)	Leistungsfälle/Jahr	500 000
5.1.9	Auszahlungssystem (Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung)	Leistungsfälle/Jahr	500 000
5.1.10	Auszahlungssystem (private Krankenversicherung)	Leistungsfälle/Jahr	2 000 000
5.1.11	Auszahlungssystem (Komposit)	Schadensfälle/Jahr	500 000
5.1.12	Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung	Anzahl der Versicherten	3 000 000
```

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Zitiervorschlag: Anhang 6 BSI-KritisV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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