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§ 14 BSI-ITSiKV — Evaluierung

BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung

Historische Fassung: Stand 07.12.2021 bis 07.12.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung und folgend alle drei Jahre sind unter Beteiligung der in § 10 Absatz 3 Satz 1 des BSI-Gesetzes genannten Ressorts zu evaluieren:

1.
die Produktkategorien;
2.
die Anerkennung von Branchenstandards;
3.
die Freigabekriterien für das Kennzeichen.