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§ 13 BSI-ITSiKV — Informationen für Verbraucher

BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung

Historische Fassung: Stand 07.12.2021 bis 07.12.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Verbraucherinformationen zu Produkten mit der Freigabe zur Nutzung des IT-Sicherheitskennzeichens werden in der Sicherheitsinformation nach § 9c Absatz 2 des BSI-Gesetzes auf der Internetseite des Bundesamtes veröffentlicht. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen der §§ 7 und 7a des BSI-Gesetzes.