§ 13 BSI-ITSiKV — Informationen für Verbraucher

BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung

Stand: 07.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verbraucherinformationen zu Produkten mit der Freigabe zur Nutzung des IT-Sicherheitskennzeichens werden in der Sicherheitsinformation nach § 55 Absatz 2 des BSI-Gesetzes auf der Internetseite des Bundesamtes veröffentlicht. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen der § 13 oder 14 des BSI-Gesetzes.