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§ 1 BSI-ITSiKV — Anwendungsbereich

BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 07.12.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung regelt die Gestaltung und Verwendung des IT-Sicherheitskennzeichens im Sinne des § 9c Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes und legt das Verwaltungsverfahren zur Sicherstellung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung des Kennzeichens fest.