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Schlussformel BSGWidAnO

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts, des Bundesversicherungsamtes und des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung