nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 BSG 1999 — Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung

Beitragssatzgesetz 1999  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes berechneten Faktoren betragen für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999

```
1.	in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für die Umrechnung
	a)	von Entgeltpunkten in Beiträge	10350,9900,
		von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge	8729,8558,
	b)	von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte	0,0000966091,
		von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)	0,0001145494,
2.	in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
	a)	von Entgeltpunkten in Beiträge	13748,2380,
		von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge	11595,0392,
	b)	von Beiträgen in Entgeltpunkte	0,0000727366,
		von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)	0,0000862438.
```

(2) Entgeltpunkte werden in Beiträge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden.

(3) Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beiträge durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.

(4) Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsrücklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden, der für den Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.

---

Zitiervorschlag: § 4 BSG 1999

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BSG%201999/4

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
