nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage BSAVfV — (zu § 1b Absatz 1)

Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt  
Stand: 01.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 578 - 579; *% bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

- 1. Die elektronischen Dokumente sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an das Bundessortenamt im Wege der Dateiübertragung mittels des Protokolls HTTP-S (Hyper Text Transfer Protocol Secure) zu übermitteln. Die offene Übertragung als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail) ist nicht erlaubt.Die Übermittlung auf Datenträgern ist nicht zugelassen.

- 2. Zur qualifizierten elektronischen Signatur sind die aktuellen Hinweise auf der Internetseitehttp://www.bundessortenamt.de/signaturzu beachten.Die Signatur bezieht den Antrag mit allen seinen Anlagen ein.

- 3. Das elektronische Dokument muss folgenden Formatbedingungen genügen:

  - a) Antrag mit Technischem FragebogenAdobe PDF 1.6 (Portable Document Format) und höher (gemäß den bereitgestellten Anträgen), Formatänderungen sind nicht erlaubt,

  - b) Anlagen

    - aa) Adobe PDF 1.3 (Portable Document Format) und höher

    - bb) Microsoft Word 97 und höher

    - cc) Microsoft Excel 97 und höher

    - dd) ASCII (American Standard Code for Information Interchange)

    - ee) JPEG (Joint Photographic Experts Group).

- 4. Die Dateinamen für Anlagen müssen einer der folgenden Bedingungen genügen:

  - a) Bezeichnung "Anlage" mit fortlaufender Nummer

    - – Beispiel 1: Anlage1.pdf

    - – Beispiel 2: Anlage2.doc,

  - b) Bezeichnung "Anlage" mit inhaltlicher Kurzbezeichnung (Dateiname einschließlich dessen Erweiterung: maximal 25-stellig, ohne Sonderzeichen; Umlaute sind zu umschreiben)

    - – Beispiel 3: Anlage Vollmacht.pdf

    - – Beispiel 4: Anlage Zeitvorrang.pdf

    - – Beispiel 5: Anlage Foto1.jpg.

- 5. Die Anlagen können für die Übersendung in einer Archivdatei des Formates ZIP zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv darf keine anderen ZIP-Archive und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur Dateien abgelegt werden, die zu einem Antrag gehören – Beispiel 6: Anlage.zip.

---

Zitiervorschlag: Anlage BSAVfV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BSAVfV/anlage

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
