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Art 3 BSAVfVÄndV — Inkrafttreten

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 1994 in Kraft.