Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Diese Verordnung gilt nicht für die Richter des Bundesverfassungsgerichts.