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§ 9 BRiNV — Richter des Bundesverfassungsgerichts

Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung gilt nicht für die Richter des Bundesverfassungsgerichts.