nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 8 BRiNV — Vergütungen

Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die für Bundesbeamte geltenden Vorschriften über die Vergütung für eine Nebentätigkeit und über die Abrechnung und Ablieferung der Vergütung sowie über die Genehmigungspflicht für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn bei Ausübung einer Nebentätigkeit und die Entrichtung eines Entgelts sind entsprechend anzuwenden.

(2) Für eine richterliche Nebentätigkeit bei einem Gericht des Bundes darf eine Vergütung nur auf Grund eines Gesetzes gewährt werden.

---

Zitiervorschlag: § 8 BRiNV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BRiNV/8

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
