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§ 11 BRiNV — Inkrafttreten

Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.