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§ 11 BRegEntschBest

Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.11.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Bei amtlicher Tätigkeit im Ausland gelten die für die Bundesbeamten der höchsten Reisekostenstufe maßgebenden Bestimmungen entsprechend.