Für die Benutzung der Sondereinrichtungen des Bundesrates wie Bibliothek und Archiv gelten neben dieser Anordnung zusätzlich deren Benutzungsordnungen in der jeweils geltenden Fassung.
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Für die Benutzung der Sondereinrichtungen des Bundesrates wie Bibliothek und Archiv gelten neben dieser Anordnung zusätzlich deren Benutzungsordnungen in der jeweils geltenden Fassung.