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§ 7 BRSekrHausO — Sondereinrichtungen

Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Für die Benutzung der Sondereinrichtungen des Bundesrates wie Bibliothek und Archiv gelten neben dieser Anordnung zusätzlich deren Benutzungsordnungen in der jeweils geltenden Fassung.