§ 22b BRGO 2025 — Sachruf

Geschäftsordnung des Bundesrates

Stand: 29.05.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Rednerin oder einen Redner, die oder der vom Beratungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen.