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# Inhaltsübersicht BRGO 1966

Geschäftsordnung des Bundesrates  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 24.04.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

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I. Allgemeine Bestimmungen	
			Mitglieder	§ 1
			Inkompatibilität	§ 2
			Geschäftsjahr	§ 3
			Ausweise, Fahrkarten	§ 4
II. Organe und Einrichtungen des Bundesrates	
			Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten	§ 5
			Stellung des Präsidenten	§ 6
			Stellung der Vizepräsidenten	§ 7
			Präsidium	§ 8
			Ständiger Beirat	§ 9
			Schriftführer	§ 10
			Ausschüsse	§ 11
			Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse	§ 12
			Vertreter des Bundesrates in anderen Organen	§ 13
			Sekretariat	§ 14
III. Die Sitzungen des Bundesrates	
	1.	Vorbereitung der Sitzungen	
			Einberufung und Bekanntgabe	§ 15
			Anwesenheitsliste	§ 16
	2.	Allgemeine Verfahrensgrundsätze	
			Ausschluß der Öffentlichkeit	§ 17
			Teilnahme an den Verhandlungen	§ 18
			Fragerecht	§ 19
			Leitung der Sitzung	§ 20
			Beteiligung des Präsidenten an den Verhandlungen	§ 21
			Ordnungsgewalt des Präsidenten	§ 22
	3.	Der Geschäftsgang im Bundesrat	
			Feststellung und Durchführung der Tagesordnung	§ 23
			Verhandlungen	§ 24
			Berichterstattung	§ 25
			Anträge und Empfehlungen	§ 26
			Anzahl der Stimmen	§ 27
			Beschlußfähigkeit	§ 28
			Abstimmung	§ 29
			Abstimmungsregeln	§ 30
			Verfahren bei Beschlüssen nach Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes	§ 31
			Wirksamwerden der Beschlüsse	§ 32
			Teilnahme an den Verhandlungen des Bundestages	§ 33
			Sitzungsbericht	§ 34
			Vereinfachtes Verfahren	§ 35
IV. Das Verfahren in den Ausschüssen	
			Zuweisung der Vorlagen	§ 36
			Tagungsort, Öffentlichkeit, Anwesenheitsliste	§ 37
			Einberufung, Leitung, Tagesordnung	§ 38
			Beratung	§ 39
			Teilnahme und Fragerecht	§ 40
			Berichterstattung im Ausschuß	§ 41
			Beschlüsse	§ 42
			Umfrageverfahren	§ 43
			Sitzungsniederschrift	§ 44
			Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse	§ 45
IVa. Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union	
			Zuweisung von Unterrichtungen über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union an die Ausschüsse	§ 45a
			Europakammer	§ 45b
			Vorsitzende der Europakammer	§ 45c
			Zuständigkeit der Europakammer	§ 45d
			Vorbereitung der Sitzungen der Europakammer	§ 45e
			Öffentlichkeit	§ 45f
			Teilnahme an den Verhandlungen	§ 45g
			Anzahl der Stimmen, Beschlußfähigkeit, Beschlußfassung	§ 45h
			Vertreter der Länder	§ 45i
			Sitzungsbericht	§ 45j
			Anwendung von Verfahrensvorschriften	§ 45k
V. Schlußbestimmungen	
			Stellvertreter	§ 46
			Auslegung der Geschäftsordnung	§ 47
			Abweichung von der Geschäftsordnung	§ 48
			Inkrafttreten	§ 49
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht BRGO 1966

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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