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§ 45 BRGO 1966 — Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse

Geschäftsordnung des Bundesrates

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 29.05.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt die Empfehlungen der Ausschüsse zu jeder Vorlage zusammen und leitet sie den Vertretungen der Länder zu.