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§ 3 BRGO 1966 — Geschäftsjahr

Geschäftsordnung des Bundesrates

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 29.05.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres.