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§ 1 BPrDGrUnifAnO — Dienstgradbezeichnungen

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten

Stand: 15.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Soldatinnen und Soldaten führen die Dienstgradbezeichnungen nach Anlage 1.