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Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 23.06.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) ordne ich an: