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Art 3 BPräsUnifAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 23.06.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.