nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 BPräsTHHStiftG — Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit

Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstandes sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.