nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 13 BPräsTHHStiftG — Übernahme von Rechten und Pflichten

Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit ihrem Entstehen übernimmt die "Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus" die Rechte und Pflichten, welche für die Bundesrepublik Deutschland durch den mit den Erben Theodor Heuss geschlossenen Vertrag vom 29./30. Juni 1971 begründet worden sind. Damit soll der im Besitz der Archive vorhandene Nachlaß als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt werden.

---

Zitiervorschlag: § 13 BPräsTHHStiftG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BPr%C3%A4sTHHStiftG/13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
