Art 3 BPräsSoldErnAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.