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Art 2 BPräsSoldErnAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister der Verteidigung und des Innern.