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IV. BPräsPatGerKldgAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abgeordnete Richter tragen die für die Richter des Bundespatentgerichts vorgeschriebene Amtstracht.