Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst seines Geschäftsbereichs zu erlassen.
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Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst seines Geschäftsbereichs zu erlassen.