Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
(Inhalt: nicht darstellbares Muster, Fundstelle: BGBl. I 1956, 788)