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(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1987-08

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit folgende Amtsbezeichnungen fest:

Oberdirektor und Professor bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit.