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(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1980-10-22

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:

Direktor bei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung- als Leiter eines großen Fachbereichs -.