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§ 4 BPjMGebO — Inkrafttreten

Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.