§ 3 BPjMGebO — Höhe der Gebühren

Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Gebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung erhoben.