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# Inhaltsübersicht BPersVWO

Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 05.05.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

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Erster Teil
	Wahl des Personalrates
		Erster Abschnitt
			Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
						§ 1	Wahlvorstand, Wahlhelfer
						§ 2	Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
						§ 3	Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
						§ 4	Vorabstimmungen
						§ 5	Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
						§ 6	Wahlausschreiben
						§ 7	Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
						§ 8	Inhalt der Wahlvorschläge
						§ 9	Sonstige Erfordernisse
						§ 10	Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
						§ 11	Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
						§ 12	Bezeichnung der Wahlvorschläge
						§ 13	Bekanntmachung der Wahlvorschläge
						§ 14	Sitzungsniederschriften
						§ 15	Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
						§ 16	Wahlhandlung
						§ 17	Schriftliche Stimmabgabe
						§ 18	Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
						§ 19	Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
						§ 20	Feststellung des Wahlergebnisses
						§ 21	Wahlniederschrift
						§ 22	Benachrichtigung der gewählten Bewerber
						§ 23	Bekanntmachung des Wahlergebnisses
						§ 24	Aufbewahrung der Wahlunterlagen
		Zweiter Abschnitt
			Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer
			Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
				Erster Unterabschnitt
					Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
						§ 25	Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
						§ 26	Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
						§ 27	Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
				Zweiter Unterabschnitt
					Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
						§ 28	Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
						§ 29	Ermittlung der gewählten Bewerber
		Dritter Abschnitt
			Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
						§ 30	Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
		Vierter Abschnitt
			Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten
						§ 31	Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Zweiter Teil
	Wahl des Bezirkspersonalrates
						§ 32	Entsprechende Anwendungen der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
						§ 33	Leitung der Wahl
						§ 34	Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
						§ 35	Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
						§ 36	Gleichzeitige Wahl
						§ 37	Wahlausschreiben
						§ 38	Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
						§ 39	Sitzungsniederschriften
						§ 40	Stimmabgabe, Stimmzettel
						§ 41	Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Dritter Teil
	Wahl des Hauptpersonalrates
						§ 42	Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
						§ 43	Leitung der Wahl
						§ 44	Durchführung der Wahl nach Bezirken
Vierter Teil
	Wahl des Gesamtpersonalrates
						§ 45	Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Fünfter Teil
	Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
						§ 46	Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
						§ 47	Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
Sechster Teil
	Besondere Verwaltungszweige
						§ 48	Vertrauensmann in der Bundespolizei
						§ 49	Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst
						§ 49a	Personalvertretungen bei der Deutschen Bundespost
						§ 50	Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
						§ 51	Vertrauensmann der Ortskräfte (§ 91 Abs. 2 des Gesetzes)
Siebter Teil
	Schlußvorschriften
						§ 52	Berechnung von Fristen
						§ 53	Übergangsregelung
						§ 54	Inkrafttreten
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht BPersVWO

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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