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§ 38 BPersVWO — Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes

Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bekanntmachungen nach den §§ 11 und 13 sind in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben in den Dienststellen auszuhängen.