Zur Einrichtung von Personenbeförderungen auf Anschlußbahnen ist
die Genehmigung des Leiters der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums
für Verkehrswesen erforderlich.
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Zur Einrichtung von Personenbeförderungen auf Anschlußbahnen ist
die Genehmigung des Leiters der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums
für Verkehrswesen erforderlich.