nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 109 BNotO — Anzuwendende Verfahrensvorschriften

Bundesnotarordnung

Historische Fassung: Stand 01.08.2021 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf das Verfahren des Bundesgerichtshofs in Disziplinarsachen gegen Notare sind die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes über das Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht entsprechend anzuwenden.