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I. BNDErnAnO 2009

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten beim Bundesnachrichtendienst

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 16.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes für seinen Geschäftsbereich.