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III. BMinGZustAnO

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchs- und Einspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit in Angelegenheiten der Besoldung, des Tarifentgelts und des Kindergeldes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 1. August 2005 anzuwenden.