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Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Stand: 03.09.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.