Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Stand: 30.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.