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Eingangsformel BMVgVFAPrV

BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2023 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Auf Grund des § 47 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung: