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§ 26 BMVgVFAPrV — Übergangsregelung

BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung

Stand: 01.07.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Abschlussprüfungen, die von Auszubildenden abgelegt werden, deren Berufsausbildungsvertrag bereits vor dem 1. Oktober 2022 abgeschlossen wurde, ist diese Verordnung nicht anzuwenden.