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§ 1 BMVgVFAPrV — Errichtung

BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2023 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Für die Durchführung der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bundesverwaltung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) in der jeweils geltenden Fassung errichtet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr als zuständige Stelle Prüfungsausschüsse.