§ 1 BMVgVFAPrV — Errichtung

BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung

Stand: 01.07.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Durchführung der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bundesverwaltung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) in der jeweils geltenden Fassung errichtet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr als zuständige Stelle Prüfungsausschüsse.