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Anlage 3 BMVgBGebV — (zu § 3 Nummer 2) Pauschale Stundensätze für Soldatinnen und Soldaten

Besondere Gebührenverordnung BMVg

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 23.09.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 268, S. 10)

KostenblockStundensatz
in Euro
Abschnitt 1 – Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Soldatinnen und Soldaten
Mannschaften39,91
Unteroffiziere57,27
Offiziere97,80
Stabsoffiziere127,73
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Soldatinnen und Soldaten
Mannschaften38,21
Unteroffiziere54,83
Offiziere93,62
Stabsoffiziere122,28
Abschnitt 2 – Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag10,41
2. ohne Gemeinkostenzuschlag13,33