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# Anlage 1 BMVgBGebV — (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung BMVg  
Stand: 23.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 268, S. 3 - 8)

Inhaltsübersicht

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Abschnitt 1	Erstellung allgemeiner Bescheinigungen und Anfertigung von Kopien
Abschnitt 2	Leistungen nach § 59 WaffG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung zum Waffengesetz (Allgemeine Regelung A-2126/1, WaffVwV-BMVg)
Abschnitt 3	Benutzung und Leistungen des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr (MHM)
```

Abschnitt 1Erstellung allgemeiner Bescheinigungen und Anfertigung von KopienTeil A Gebühren

```
Nummer	Gebührentatbestand	Höhe der Gebührenin Euro
1	Erstellung allgemeiner Bescheinigungen und Anfertigung von Kopien	15,00 bis 150,00
2	Erstellung von Bescheinigungen, Recherchieren von Unterlagen in schwierigen Fällen	
2.1	über den Gesundheitszustand ohne erhöhten Aufwand	25,00 bis 150,00
2.2	über den Gesundheitszustand mit erhöhtem Aufwand	45,00 bis 215,00
2.3	nach den Nummern 2.1 und 2.2 aus dem Dienst-, Amts- oder Beschäftigungsverhältnis	0,00
```

Teil B Auslagen

```
Nummer	Auslagentatbestand	Höhe der Auslagenin Euro
1	Kosten für Ausfertigungen und Papierkopien, die auf besonderen Antrag erstellt werden	
1.1	–je DIN-A4-Seite, schwarz-weiß	0,10
1.2	–je DIN-A3-Seite, schwarz-weiß	0,15
1.3	–je DIN-A4-Seite, in Farbe	0,50
1.4	–je DIN-A3-Seite, in Farbe	0,85
2	Kosten für die Wiedergabe von mikroverfilmten Akten auf Papier je Seite	0,25
3	Kosten für die Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopien	in tatsächlich entstandener Höhe
4	Porto sowie Aufwand für Verpackung und ggf. besondere Beförderung	in tatsächlich entstandener Höhe
5	Aufwand für Leistungen anderer Behörden und Dritter	in tatsächlich entstandener Höhe
```

Abschnitt 2Leistungen nach § 59 WaffG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung zum Waffengesetz (Allgemeine Regelung A-2126/1, WaffVwV-BMVg)Teil A Gebühren

```
Nummer	Gebührentatbestand	Höhe der Gebührenin Euro
1	Erstellung einer Bescheinigung nach Abschnitt 1 Nummer 106 WaffVwV-BMVg	0,00
2	Erstellung einer Bescheinigung nach Abschnitt 3 Nummer 301 WaffVwV-BMVg	120,00
3	Ausstellen von Waffenausweisen	
3.1	Erstausstellung oder Folgeausstellung nach Fristablauf	0,00
3.2	Ersatzausstellung bei Verlust	55,00
4	Ausstellen von Waffen- und Dienstausweisen	
4.1	Erstausstellung oder Folgeausstellung nach Fristablauf	0,00
4.2	Ersatzausstellung bei Verlust	55,00
5	Ausstellen von Waffen- und Sonderausweisen	
5.1	Erstausstellung oder Folgeausstellung nach Fristablauf	0,00
5.2	Ersatzausstellung bei Verlust	55,00
6	Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung	
6.1	Eine Ermäßigung der Gebühr nach Nummer 2 kann im Ermessen der ausstellenden Behörde aus Gründen der Billigkeit, sofern keine sachliche Gebührenbefreiung vorliegt, bis zur Hälfte des vorgesehenen Gebührenbetrags erfolgen.	
6.2	Eine Befreiung von der Gebühr nach Nummer 2 kann im Ermessen der ausstellenden Behörde aus Gründen des öffentlichen Interesses, sofern keine sachliche Gebührenbefreiung vorliegt, erfolgen.	
6.3	Eine Ermäßigung der Gebühren, bis zur Hälfte der vorgesehenen Gebühren nach den Nummern 3.2, 4.2 und 5.2 kann im Ermessen der ausstellenden Behörde erfolgen, wenn der Verlust des Ausweises im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer regelmäßigen Folgeausstellung nach Fristablauf steht. Von einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn eine Folgeausstellung innerhalb von einem Monat vorgesehen ist.	
```

Teil B Auslagen

```
Nummer	Auslagentatbestand	Höhe der Auslagen in Euro
1	Leistungen im Rahmen der Ausstellung von Bescheinigungen nach der WaffVwV-BMVg	in tatsächlich entstandener Höhe
1.1	Aufwand für Leistungen anderer Behörden und Dritter	
1.2	Porto sowie Aufwand für Verpackung und ggf. besondere Beförderung	
```

Abschnitt 3Benutzung und Leistungen des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr (MHM)Teil A Gebühren

```
Nummer	Gebührentatbestand	Höhe der Gebühren in Euro
1	Gebühren für die Benutzung	
1.1	der Dauerausstellung	
1.1.1	eine Vollzahlerin oder ein Vollzahler	5,00
1.1.2	eine Vollzahlerin oder ein Vollzahler in einer Gruppe ab 10 Personen	4,00
1.1.3	Familienkarte für zwei Erwachsene mit mindestens einem Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat	7,00
1.1.4	ermäßigter Eintritt einer Person nach Nummer 2.2	3,00
1.1.5	ermäßigter Eintritt pro Person in einer Gruppe ab 10 Personen	3,00
1.2	der Wechselausstellung/Sonderausstellung	
1.2.1	eine Vollzahlerin oder ein Vollzahler	5,00
1.2.2	eine Vollzahlerin oder ein Vollzahler in einer Gruppe ab 10 Personen	4,00
1.2.3	Familienkarte für zwei Erwachsene mit mindestens einem Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat	7,00
1.2.4	ermäßigter Eintritt einer Person nach Nummer 2.2	3,00
1.2.5	ermäßigter Eintritt pro Person in einer Gruppe ab 10 Personen	3,00
1.3	Kombi-Ticket (Dauer- und Wechselausstellung)	
1.3.1	eine Vollzahlerin oder ein Vollzahler	7,00
1.3.2	eine Vollzahlerin oder ein Vollzahler in einer Gruppe ab 10 Personen	6,00
1.3.3	Familienkarte für zwei Erwachsene mit mindestens einem Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat	10,00
1.3.4	ermäßigter Eintritt einer Person nach Nummer 2.2	4,00
1.3.5	ermäßigter Eintritt pro Person in einer Gruppe ab 10 Personen	4,00
1.4	Jahreskarte	15,00
1.4.1	eine Vollzahlerin oder ein Vollzahler	15,00
1.4.2	eine Person nach Nummer 2.2	10,00
2	Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung für die Benutzung nach Nummer 1	
2.1	Gebührenbefreiung besteht für: –Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,–Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und das MHM im Klassenverband besuchen,–Bundesfreiwilligendienstleistende,–Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten,–Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Auszubildende sowie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr,–Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr mit „Ausweis Res“,–Soldatinnen und Soldaten, die auf Grund anerkannter Dienstbeschädigung ausgeschieden sind,–Angehörige der Streitkräfte der NATO,–eine Begleitperson für Schwerbehinderte, soweit im Schwerbehindertenausweis vermerkt,–Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM),–Mitglieder des Deutschen Museumsbundes,–Pressevertreterinnen und Pressevertreter,–angemeldete Gruppen der Karrierecenter der Bundeswehr im Rahmen personalwerblicher Maßnahmen,–angemeldete Gruppen der Jugendoffiziere im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr.	0,00
2.2	Gebührenermäßigung wird gewährt für: –Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,–Studierende,–Auszubildende,–schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte behinderte Menschen (§ 2 Absatz 2 oder Absatz 3 SGB IX) sowie als notwendig anerkannte Begleitpersonen,–Leistungsberechtigte nach § 7 Absatz 1 SGB II,–Leistungsberechtigte nach § 19 SGB XII,–Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG,–Mitglieder des Verbandes der Reservisten der Bundeswehr e. V.,–Mitglieder des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.,–Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes,–Inhaberinnen und Inhaber des Kulturpasses Elbe-Labe.	
3	Aufwand für die Bereitstellung von Bild-, Karten-, Archiv-, Ton- und Filmmaterial sowie von Digitalisaten aus den Sammlungsbeständen des MHM zur Benutzung im MHM	
3.1	Karten, Plakate, Bild- oder anderes Archivgut (je angefangenen Tag)	22,00
3.2	Filmmaterial oder Tonträger (je angefangene Stunde)	10,00
4	Benutzung von Bild-, Karten-, Archiv-, Ton- und Filmmaterial zu kommerziellen Zwecken	
4.1	Publikation im Druck oder auf elektronischen Speichermedien, je Reproduktion bei einer Auflage	
4.1.1	bis 3 000 Exemplare	15,00
4.1.2	bis 5 000 Exemplare	25,00
4.1.3	bis 25 000 Exemplare	35,00
4.1.4	bis 50 000 Exemplare	45,00
4.1.5	bis 100 000 Exemplare	60,00
4.1.6	bis 150 000 Exemplare	90,00
4.1.7	bis 300 000 Exemplare	120,00
4.1.8	über 300 000 Exemplare	160,00
4.1.9	Ermäßigung der Gebühr nach den Nummern 4.1.1 bis 4.1.8 für die Ausgabe auf dem Datenträger bei gleichzeitiger Publikation im Druck und auf optischem Datenträger auf die Hälfte der Gebühr	
4.2	Wiedergabe in Onlinediensten, je Reproduktion	
4.2.1	für eine Woche	25,00
4.2.2	für einen Monat	30,00
4.2.3	für drei Monate	70,00
4.2.4	für sechs Monate	110,00
4.2.5	für ein Jahr	180,00
4.3	Wiedergabe in Fernsehsendungen, Videoproduktionen oder Kinofilmen, je Reproduktion	70,00
5	Benutzung von Bild-, Karten-, Archiv-, Ton- und Filmmaterial zu nicht kommerziellen Zwecken	0,00
6	Bearbeiten von Anfragen	
6.1	schriftliche Auskünfte, Ermittlung von Archivgut, Recherche	50,00
6.1.1	erste halbe Stunde	0,00
6.1.2	je weitere angefangene halbe Stunde	50,00
6.2	Schriftliche Auskünfte, Ermittlung von Archivgut, Recherche zu wissenschaftlichen Zwecken im öffentlichen Interesse	0,00
6.2.1	erste Stunde	0,00
6.2.2	je weitere angefangene Stunde	50,00
7	Gebührenbefreiung von den Gebühren für die Benutzung zu nicht kommerziellen Zwecken	
7.1	Gebührenbefreiung besteht für: –Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,–Studierende, die eine Qualifikationsarbeit mit Themenbezug zum MHM schreiben,–Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einem themenbezogenen Projekt des Museums arbeiten,–Mitglieder des Fördervereins des Militärhistorischen Museums e. V.,–Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die im Museum –einer Tätigkeit in dienstlichem Auftrag nachgehen oder–einer Nebentätigkeit im dienstlichen Interesse nachgehen,–Künstlerinnen und Künstler, Schenkerinnen und Schenker sowie jeweils ihre Erbinnen und Erben aufgrund in den Sammlungen des MHM vorhandener eigener oder eingebrachter Werke.	0,00
7.2	Eine Gebührenermäßigung kann aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härte, oder aus Gründen des öffentlichen Interesses für Personen nach Nummer 2.2 bis auf die Hälfte der vorgesehenen Gebühren gewährt werden.	
```

Teil B Auslagen

```
Nummer	Auslagentatbestand	Höhe der Auslagen in Euro
1	Fotoleistungen	
1.1	Foto bei vorhandenem Negativ pro Stück	10,00
1.2	Pauschale für schwierige oder umfangreiche Fotoleistungen	30,00
2	Ausführung reprographischer Arbeiten auf Papier (inkl. Vergrößerung von DIN A4 auf DIN A3)	
2.1	–je DIN-A4-Seite, schwarz-weiß	0,10
2.2	–je DIN-A3-Seite, schwarz-weiß	0,15
2.3	–je DIN-A4-Seite, in Farbe	0,50
2.4	–je DIN-A3-Seite, in Farbe	0,85
3	Reproduktion digitalisierter Vorlagen als Datei	
3.1	Format JPEG, 300 dpi, je Stück	1,00
3.2	Format JPEG, 600 dpi, je Stück	3,00
3.3	anderes Format, je Stück	6,00
3.4	Reproduktion von bisher nicht digitalisierten Vorlagen, je Stück	15,00
4	Porto sowie Aufwand für Verpackung und ggf. besondere Beförderung	in tatsächlich entstandener Höhe
5	Auslagenbefreiung oder Auslagenermäßigung für Leistungen zur Benutzung für nicht kommerzielle Zwecke	
5.1	Auslagenbefreiung besteht für: –Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,–Studierende, die eine Qualifikationsarbeit mit Themenbezug zum MHM schreiben,–Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einem themenbezogenen Projekt des Museums arbeiten,–Mitglieder des Fördervereins des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr e. V.,–Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Auszubildende sowie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die im Museum –einer Tätigkeit in dienstlichem Auftrag nachgehen oder–einer Nebentätigkeit im dienstlichen Interesse nachgehen,–Künstlerinnen und Künstler, Schenkerinnen und Schenker sowie jeweils ihre Erbinnen und Erben aufgrund in den Sammlungen des Museums vorhandener eigener oder eingebrachter Werke.	0,00
5.2	Eine Auslagenermäßigung kann aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härte oder aus Gründen des öffentlichen Interesses, für Personen nach Teil A Nummer 2.2 bis auf die Hälfte der vorgesehenen Auslagen gewährt werden. Davon ausgenommen sind die Auslagentatbestände nach Nummer 4.	
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Zitiervorschlag: Anlage 1 BMVgBGebV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 23.09.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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